Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Beratungsverträgen

1. Allgemeines

1.1 Spark Optimus B.V. (der "Auftragnehmer") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Amsterdam, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 34254566.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Offerten und alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Natürliche und juristische Personen, die direkt oder indirekt an der Leistung des Auftragnehmers beteiligt sind, können sich ebenfalls auf diese Bedingungen berufen.
1.3 Der Anwendbarkeit von Bedingungen der Gegenpartei oder des Vertragspartners (im Folgenden: "Auftraggeber") wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auf von diesen Bedingungen abweichende Klauseln kann sich der Auftraggeber nur berufen, soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden sind. Im Falle widersprüchlicher Bedingungen gehen die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.4 Mit der Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen erklärt sich der Auftraggeber auch im Voraus mit der Anwendbarkeit der Bedingungen auf alle nachfolgenden oder neuen Verträge einverstanden, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den neuen Vertrag aufgenommen wurden.
1.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so gelten sie als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.

2 Angebote / Kostenvoranschläge / Vereinbarungen

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Vereinbarungen sind für den Auftragnehmer erst dann verbindlich, wenn die vom Auftraggeber unterzeichnete Vertragsbestätigung beim Auftragnehmer eingegangen ist oder mit deren Ausführung begonnen wurde. Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen nur insoweit gebunden, als er dies schriftlich erklärt hat.

3. Preise

3.1 Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, aller im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers/Auftragnehmers

4. 1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausübung seiner Tätigkeit die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere gewährleistet der Auftragnehmer die Vertraulichkeit aller Daten und Informationen, die ihm der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt, unter den Bedingungen von Artikel 9 (Vertraulichkeit).

4.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer übernimmt nur Best-Effort-Verpflichtungen und keine Ergebnisverpflichtungen.

4.3 Der Auftragnehmer ist zur eindeutigen Erfüllung seiner Verpflichtungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten.

4.4 Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Vertragsdurchführung und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit rechtzeitig erteilte und verantwortliche Weisungen des Auftraggebers.

4.5 Der Auftragnehmer ist der einzige Auftragnehmer, auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend vorgesehen ist, dass der Vertrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Vertragserfüllung Dritte einzuschalten und auch im Namen des Auftraggebers einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung für die Dritten zu akzeptieren.

5. Änderungen der Vereinbarung

5. 1 Der Auftragnehmer kann in Absprache mit dem Auftraggeber die Zusammensetzung des Beratungsteams ändern, wenn er dies für die Erfüllung des Auftrags für erforderlich hält oder wenn ein oder mehrere Mitglieder des Beratungsteams ausfallen oder nicht mehr in der Lage sind, dem Team anzugehören. Die Änderung darf weder die Qualität der zu erbringenden Beratungsleistungen noch die Kontinuität des Auftrags gefährden.

5.2 Der Auftraggeber akzeptiert, daß sowohl der Zeitplan als auch das Beratungshonorar des Vertrages beeinflußt werden können, wenn sich die Parteien in der Zwischenzeit auf eine Erweiterung oder Änderung des Ansatzes, der Arbeitsmethode oder des Umfangs des Vertrages und/oder der sich daraus ergebenden Aktivitäten einigen.

5.3 Wenn der Auftragnehmer aufgefordert wird, einen Vertrag oder die Ausführung eines Vertrags zwischenzeitlich zu ändern oder zu ergänzen ("zusätzliche Arbeiten"), bestätigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen zusätzlichen Auftrag, der ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Bestätigung Bestandteil des Vertrags ist. Für diese zusätzlichen Arbeiten stellt der Auftragnehmer die tatsächlich geleisteten Stunden zu dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Stundensatz in Rechnung.

6. Lieferung

6. 1 Die vom Auftragnehmer angegebene Vorlaufzeit ist ein Richtwert. Eventuell vereinbarte Zwischenliefertermine ("Milestones") sind Zieltermine und gelten ausdrücklich nicht als endgültig. Der Auftragnehmer ist daher erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer in Verzug gesetzt hat.

6.2 Im unwahrscheinlichen Fall einer Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf zusätzliche oder Ersatzleistungen oder auf die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Die geistigen Eigentumsrechte an Texten, Materialien, Datenbanken, Software, Entwürfen oder anderen Werken oder Schöpfungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erstellt, entwickelt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, bleiben Eigentum des Auftragnehmers (oder vom Auftragnehmer hinzugezogener Dritter) und werden niemals auf den Auftraggeber übertragen. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten und Materialien bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht veröffentlicht oder vervielfältigt werden.

7.2 Dem Auftraggeber ist es gestattet, die vom Auftragnehmer erstellten und ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden oder zu vervielfältigen, jedoch nur für seinen eigenen Gebrauch.

8. Zahlung

8.1 Die Zahlungen müssen innerhalb von höchstens 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu den zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Vertrag vereinbarten Bedingungen erfolgen. Falls zwischen den Parteien keine Vereinbarungen über die Zahlungsbedingungen im Vertrag getroffen wurden, ist der Auftragnehmer berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen und/oder eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

8.2 Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, die zwischen den Parteien geschuldeten Beträge zu verrechnen, auch im Falle von Einwänden des Auftraggebers gegen die Höhe der Rechnungen.

8.3 Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, ist der Auftraggeber ohne Inverzugsetzung in Verzug und der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall wird der gesetzliche Handelszins geschuldet. Die Zinsen werden ab dem Ablauf der Zahlungsfristen bis zum Zeitpunkt der Zahlung berechnet. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen auf Rechnung des Auftraggebers, wobei diese Kosten auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Kosten geschätzt werden, ungeachtet des Rechts auf Erstattung der tatsächlichen Kosten.

8.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf ältere offene Rechnungen und die darauf entfallenden Zinsen anzurechnen.

8.5 Wenn der Vertrag von mehreren Auftraggebern geschlossen wurde, haften alle Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der in diesem Artikel genannten (Zahlungs-)Verpflichtungen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen und Daten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zugestimmt oder der Auftragnehmer ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften verpflichtet, diese Daten einer bestimmten Stelle offenzulegen; in diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Offenlegung informieren. Der Auftragnehmer ergreift im Rahmen des Vertrages alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Interessen des Auftraggebers.

9.2 Ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber Dritte weder über die Vorgehensweise, die Methode und die Ergebnisse des Auftragnehmers informieren, noch darf der Auftraggeber die ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ratschläge oder Untersuchungsergebnisse und -berichte veröffentlichen.

9.3 Nach der (vorläufigen) Beendigung des Vertrages sind alle noch vorhandenen Materialien, soweit sie vertrauliche Informationen enthalten, an den Auftraggeber zurückzugeben oder alle Kopien dieser Materialien vom Auftragnehmer so zu vernichten, dass die vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

10. Wettbewerbsverbotsklausel

10.1 Während der Durchführung des Vertrages und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrages ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Personal des Auftragnehmers einzustellen oder mit dessen Personal über die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu verhandeln.

11. Höhere Gewalt

11.1 Wenn die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise, auch vorübergehend, durch Umstände behindert oder erschwert wird, die nach Treu und Glauben außerhalb des Willens oder der Macht des Auftragnehmers liegen, darunter Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Mobilmachung, mutwillige Beschädigung, Feuer, Wasserschäden, Witterungsbedingungen, übermäßige krankheitsbedingte Abwesenheit des Personals, Betriebsverbote, Streiks, behördliche Maßnahmen, Güter oder Dienstleistungen, die nicht den Umständen entsprechen, Unfälle und Betriebsstörungen, die dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

12. Haftung / Entschädigung

12.1 Wenn und soweit die Verpflichtung des Auftragnehmers, sich nach besten Kräften zu bemühen, mangelhaft ist, ist die Haftung für den daraus entstehenden Schaden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Spätere Schäden, einschließlich entgangener Gewinne oder erlittener Verluste, können niemals ersetzt werden. Der Auftragnehmer haftet niemals für Schäden, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstanden sind. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag beschränkt, den der Auftraggeber in dem Jahr, in dem die Haftung entstanden ist, als Honorar an den Auftragnehmer gezahlt hat.

12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verjährt jeder Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz nach einem Jahr nach dem Ereignis, aus dem der Schaden entstanden ist.

12.3 Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und seine für die Ausführung des Vertrages eingesetzten Beauftragten vor allen Ansprüchen Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen oder sich aus diesem ergeben.

13. Vorläufige Beendigung

13.1 Wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, in Konkurs geht, Zahlungsaufschub beantragt oder seinen Betrieb einstellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung durch eine außergerichtliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass dadurch irgendwelche Rechte des Auftragnehmers beeinträchtigt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf den vollen vereinbarten Preis für diese Waren abzüglich der Einsparungen, die sich unmittelbar aus der Kündigung ergeben.

13.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich vorzeitig zu beenden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen Teil des Entgelts, das im Verhältnis zu dem für die Arbeiten bis einschließlich des Datums, an dem der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wird, vereinbarten Honorar unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist zu bestimmen ist. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beträgen oder Zahlungen, die er zum Zeitpunkt der Kündigung aus wichtigem Grund bereits geleistet hat, auch wenn diese Zahlung den im vorigen Satz genannten Betrag anteilig übersteigt.

14. Vorläufige Beendigung

14. 1 Auf alle Angebote, Offerten und Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sowie auf alle damit zusammenhängenden Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

14.2 Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts in Amsterdam, Niederlande.